In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener greift die Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung nur nachrangig: Bestehen eine andere Schadenversicherung oder ist ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig, tritt der Versicherer nicht ein. Wie diese Subsidiarität konkret funktioniert, erklärt dieser Beitrag.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für Subsidiarität:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder für den ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung greift hier nachrangig. Kann für einen Schaden eine andere Schadenversicherung in Anspruch genommen werden oder ist ein Sozialversicherungs- beziehungsweise Sozialhilfeträger zuständig, geht diese vorrangige Deckung vor. Erst wenn dort kein Anspruch besteht, kommt die Absicherung in Betracht.
Häufige Fragen
Was bedeutet Subsidiarität in diesem Tarif?
Der Versicherer leistet nur nachrangig. Es wird keine Entschädigung gezahlt, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
Wann leistet der Versicherer nicht?
Er leistet nicht, soweit für den Schaden eine für die versicherten Personen bestehende Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
Welche Träger sind vorrangig zuständig?
Genannt werden ein Träger der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe sowie eine für die versicherten Personen bestehende Schadenversicherung.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung.