Wer aus dem Versicherungsvertrag gegen die Uelzener in der Tierhaftpflicht klagen möchte, findet hier, welches Gericht zuständig ist: Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder der für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag verklagen wollen, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Alternativ kann sich die Zuständigkeit nach der Niederlassung richten, die für Ihren Versicherungsvertrag verantwortlich ist.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen den Versicherer vorgehen will?
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Welche Niederlassung ist für die Gerichtszuständigkeit maßgeblich?
Maßgeblich ist die Niederlassung, die für den betreffenden Versicherungsvertrag zuständig ist.
Gilt diese Regelung auch für Ansprüche des Versicherers gegen mich?
Der Abschnitt regelt ausdrücklich nur Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008