Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener gelten dieselben Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen, wenn sich der Schutz über den Versicherungsnehmer hinaus auf andere Personen erstreckt; die Rechte aus dem Vertrag darf jedoch allein der Versicherungsnehmer ausüben, der neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich bleibt.
Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, gelten alle für ihn maßgeblichen Bestimmungen entsprechend auch für die Mitversicherten.
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch weitere Personen umfasst, gelten für diese Mitversicherten dieselben Regeln wie für den Versicherungsnehmer. Nur der Versicherungsnehmer selbst darf die Rechte aus dem Vertrag wahrnehmen. Zugleich ist er neben den Mitversicherten dafür verantwortlich, dass die Obliegenheiten erfüllt werden. Die Regeln zur Vorsorgeversicherung greifen nicht, wenn ein neues Risiko allein bei einem Mitversicherten entsteht.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen entsprechend auf die Mitversicherten anzuwenden.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Greift die Vorsorgeversicherung bei einem Risiko, das nur einen Mitversicherten betrifft?
Nein. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008