Ansprüche aus dem Tierhaftpflicht-Vertrag der Uelzener verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung dieser Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wer einen Anspruch beim Versicherer anmeldet, profitiert von einer Hemmung der Verjährung, die bis zum Zugang der Entscheidung in Textform andauert.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Anmeldung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst sind sie verjährt. Für die Berechnung dieser Frist gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist während der Bearbeitung nicht weiter. Diese Pause endet erst, wenn die Entscheidung des Versicherers in Textform beim Anspruchsteller eingeht.
Häufige Fragen
Nach wie vielen Jahren verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt – und zwar von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008