In der Tierkrankenversicherung der Uelzener müssen Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und vom Versicherer in Textform abgegeben werden – dazu zählt auch die Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt für den Schriftwechsel:
Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und uns sind in Textform abzugeben.
- Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder der Versicherer sich zum Vertrag äußern möchten, geschieht dies in Textform. Das betrifft unter anderem die Angaben, die Sie vor dem Vertragsabschluss machen müssen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welcher Form müssen Anzeigen und Erklärungen abgegeben werden?
Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und vom Versicherer sind in Textform abzugeben.
Gilt die Textform auch für den Versicherer?
Ja. Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und uns sind in Textform abzugeben.
Was gehört zu diesen Regelungen zum Schriftwechsel?
Dazu zählt die Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025