Erkrankt oder verunfallt Ihr Tier innerhalb der Wartezeit, räumt die Uelzener Tierkrankenversicherung sich das Recht ein, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen – befristet, begrenzt auf das betroffene Tier und mit anteiliger Beitragsrückerstattung. Wie das genau abläuft, lesen Sie hier.
Kündigung während der Wartezeit:
Wir haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt.
- Unsere Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden.
- Die Kündigung beschränkt sich auf das erkrankte / verunfallte Tier.
- Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Tier krank oder verunfallt es noch während der Wartezeit, kann die Versicherung den Vertrag sofort beenden. Diese Kündigung ist zeitlich befristet und gilt nur für das betroffene Tier – andere versicherte Tiere bleiben davon unberührt. Für die Zeit, in der kein Versicherungsschutz mehr besteht, bekommen Sie den bereits gezahlten Beitrag anteilig erstattet.
Häufige Fragen
Wann darf die Uelzener während der Wartezeit kündigen?
Die Uelzener hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt.
Bis wann muss die Kündigung ausgesprochen werden?
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden.
Gilt die Kündigung für alle versicherten Tiere?
Nein, die Kündigung beschränkt sich auf das erkrankte oder verunfallte Tier.
Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück?
Ja, bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.