In der Uelzener Rechtsschutzversicherung kann der Versicherer die Prämie im Jagd-Rechtsschutz mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres ändern. Erfahren Sie, welche Grenzen für Beitragserhöhungen gelten und wann ein Sonderkündigungsrecht besteht.
In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz folgendes für die Beitragsanpassung:
Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres ändern.
Grenze bei Erhöhung der Prämie:
- Bei einer Erhöhung darf die Prämie den zum Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltenden Prämiensatz nicht übersteigen.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers:
- Erhöht der Versicherer das Entgelt, ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis kündigen.
- Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung möglich, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Beitrag zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres anpassen. Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsumfang verändert, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Über diese Möglichkeit werden Sie rechtzeitig informiert. Wird der Beitrag lediglich durch eine höhere Versicherungssteuer teurer, besteht dieses Kündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Ab wann kann der Versicherer die Prämie ändern?
Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres ändern.
Wie hoch darf eine Prämienerhöhung sein?
Bei einer Erhöhung darf die Prämie den zum Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltenden Prämiensatz nicht übersteigen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer das Entgelt, ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert, können Sie das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Wann muss mich der Versicherer über die Erhöhung informieren?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.