Beim Uelzener Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier richtet sich das zuständige Gericht danach, ob Klagen gegen den Versicherer oder gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden – etwa nach dem Sitz des Versicherers oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Für den Vertrag gilt deutsches Recht, und für Beschwerden stehen Vorstand, BaFin und Versicherungsombudsmann als Ansprechpartner bereit.
Klagen gegen den Versicherer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Klagen gegen den Versicherungsnehmer:
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
Unbekannter Wohnsitz des Versicherungsnehmers:
Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Anzuwendendes Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:
- den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Str. 65 / 67, 29525 Uelzen
E-Mail: vorstand@uelzener.de
Internet: www.uelzener.de - die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 13 08, 53003 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de - den Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000
Fax: 0800 369 9000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Soweit in den Versicherungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist – abhängig davon, wer gegen wen klagt und ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Für den Vertrag gilt grundsätzlich deutsches Recht. Wer mit dem Versicherer unzufrieden ist, kann sich zusätzlich an den Vorstand, die BaFin oder den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Erläuterung dient nur der besseren Verständlichkeit und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherer zuständig?
Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist zusätzlich das Gericht an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Wo müssen Klagen gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden?
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist das Gericht an seinem Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, an seinem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig. Bei juristischen Personen oder Gesellschaften kommt auch der Sitz oder die Niederlassung des Versicherungsnehmers in Betracht.
Was gilt, wenn der Wohnsitz des Versicherungsnehmers unbekannt ist?
Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, richtet sich die Zuständigkeit für Klagen gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Welches Recht gilt für diesen Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?
Sie können sich an den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten sind oben aufgeführt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025