Beim Jagd-Rechtsschutz der Uelzener richtet sich das zuständige Gericht danach, wer klagt und wo der Versicherungsnehmer wohnt oder seinen Sitz hat. Für den Vertrag gilt deutsches Recht, und bei Beschwerden stehen mehrere Anlaufstellen zur Verfügung – vom Vorstand über die BaFin bis zum Versicherungsombudsmann.
Klagen gegen den Versicherer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Klagen gegen den Versicherungsnehmer:
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
Unbekannter Wohnsitz des Versicherungsnehmers:
Sind der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Anzuwendendes Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:
- den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungsgesellschaft a. G., Veerßer Str. 65 / 67, 29525 Uelzen, E-Mail: vorstand@uelzener.de, Internet: www.uelzener.de
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 13 08, 53003 Bonn, Telefon: 0800 2 100 500, E-Mail: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de
- den Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon: 0800 369 6000, Fax: 0800 369 9000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Soweit in den Versicherungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen legen fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Wer klagt und ob der Versicherungsnehmer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, spielt dabei eine Rolle. Grundlage ist das deutsche Recht. Zusätzlich zeigt der Beitrag, an welche Stellen Sie sich mit einer Beschwerde wenden können. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt örtlich zuständig.
Wo müssen Klagen gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden?
Bei einer natürlichen Person am Gericht des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Bei einer juristischen Person auch nach Sitz oder Niederlassung – das gilt ebenso für OHG, KG, GbR oder eingetragene Partnerschaftsgesellschaft.
Was gilt, wenn der Wohnsitz des Versicherungsnehmers unbekannt ist?
Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Soweit in den Versicherungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?
An den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungsgesellschaft a. G., an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an den Versicherungsombudsmann e. V.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025