Beim Uelzener Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier greift die Sanktionsklausel: Versicherungsschutz besteht nur, soweit keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU, Deutschlands oder der USA entgegenstehen. Zusätzlich gibt es die Assistance-Leistung „Rechts-Infoline“.
Sanktionsklausel:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspartner direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Besondere Bedingungen der Uelzener zur Rechtsschutz-Versicherung über zusätzliche Assistance- oder Serviceleistungen (BBRS 2010):
Die Uelzener gewährt zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen Ihnen als Versicherungsnehmer folgende Assistance-/Serviceleistungen:
- Assistance- oder Serviceleistungen „Rechts-Infoline“
Was bedeutet das konkret?
Die Sanktionsklausel stellt klar, dass der Versicherungsschutz nur greift, solange keine geltenden Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen. Berücksichtigt werden Regelungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie – innerhalb bestimmter Grenzen – der Vereinigten Staaten von Amerika. Ergänzend erhalten Sie als Versicherungsnehmer die Assistance-Leistung „Rechts-Infoline“.
Häufige Fragen
Was besagt die Sanktionsklausel?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragspartner anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen und Embargos werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Sanktionen und Embargos der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche zusätzliche Assistance-Leistung ist enthalten?
Zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gewährt die Uelzener die Assistance- oder Serviceleistung „Rechts-Infoline“.
Gilt die Sanktionsklausel unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, der eingeschränkte Versicherungsschutz gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.