Im Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier der Uelzener endet der Vertrag, sobald der Versicherer erfährt, dass das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn weggefallen ist. Erfahren Sie, welcher Beitrag dem Versicherer dann zusteht und wie der Schutz beim Tod des Versicherungsnehmers weiterläuft.
Ende des Vertrags bei Wegfall des versicherten Interesses:
- Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weggefallen ist.
- In diesem Fall steht ihm der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung beantragt worden wäre.
Fortbestand des Versicherungsschutzes im Todesfall:
- Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt. Der Versicherer darf dann den Beitrag behalten, der bis zu diesem Zeitpunkt angefallen wäre. Stirbt der Versicherungsnehmer, läuft der Schutz noch bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode weiter, wenn der Beitrag am Todestag bezahlt war.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses?
Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weggefallen ist.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer in diesem Fall zu?
Ihm steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung beantragt worden wäre.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz beim Tod des Versicherungsnehmers?
Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt.
Bleibt der Schutz im Todesfall bestehen, wenn der Beitrag nicht gezahlt war?
Der Fortbestand bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode setzt voraus, dass der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt.