Bei der Rechtsschutzversicherung der Uelzener im Tarif Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wer einen Anspruch anmeldet, profitiert von einer Hemmung der Verjährung bis zur Entscheidung des Versicherers.
Für die gesetzliche Verjährung gilt:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können Sie nicht unbegrenzt lange geltend machen: Nach drei Jahren tritt Verjährung ein, wobei sich die genaue Berechnung nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Frist in dieser Zeit nicht weiter – sie ist gehemmt, bis Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Häufige Fragen
In welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann ist die Verjährung nach der Anmeldung gehemmt?
Die Verjährung ist bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.