Für den Jagd-Rechtsschutz der Uelzener gilt: Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt.
In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz folgendes für die gesetzliche Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus Ihrem Vertrag müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend gemacht werden – hier gelten drei Jahre nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, läuft diese Frist so lange nicht weiter, bis Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
In welchem Zeitraum verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Nach welchen Regeln wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Wann endet die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.