Beim Uelzener Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier hängen Laufzeit und Kündigung von der vereinbarten Vertragsdauer ab: Verträge ab einem Jahr verlängern sich automatisch, kurze Verträge enden ohne Kündigung, und bei langer Laufzeit greifen besondere Kündigungsrechte.
Für Dauer und Ende des Vertrags gilt im Tarif Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier Folgendes:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag durch den Versicherungsnehmer schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, richtet sich nach der im Versicherungsschein festgelegten Zeit. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich von selbst jeweils um ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Sehr kurze Verträge laufen dagegen einfach aus, ohne dass Sie etwas tun müssen. Bei besonders langen Verträgen haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, bereits nach dem dritten Jahr auszusteigen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen langfristigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag durch den Versicherungsnehmer schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025