Im Tarif Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier der Uelzener kann der Versicherer die Prämie ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres ändern. Bei einer Erhöhung ohne mehr Leistung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – wichtig sind dabei Fristen und der Hinweis in der Mitteilung.
Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres ändern.
Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltenden Prämiensatz nicht übersteigen.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
- Erhöht der Versicherer das Entgelt, ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen – frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Beitrag zum nächsten Versicherungsjahr anpassen, wobei ein erhöhter Prämiensatz den Satz für Neuverträge nicht übersteigen darf. Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig informieren und auf dieses Recht hinweisen. Eine reine Anhebung der Versicherungssteuer zählt hierbei nicht.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer die Prämie ändern?
Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres ändern.
Bis zu welcher Höhe darf die Prämie erhöht werden?
Bei einer Erhöhung darf die Prämie den zum Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltenden Prämiensatz nicht übersteigen.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Wenn das Entgelt erhöht wird, ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert, können Sie das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Wann muss die Mitteilung über die Beitragserhöhung zugehen?
Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich wegen einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025