Der Jagd-Rechtsschutz der Uelzener sichert Jäger bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen rund um die Jagdausübung sowie als Halter der im Versicherungsschein genannten Hunde ab. Enthalten sind unter anderem Schadenersatz-, Vertrags-, Sozialgerichts-, Verwaltungsgerichts-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Wildschaden-Rechtsschutz.
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz), sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist (Subsidiärhaftung).
Jagd-Rechtsschutz
a) Umfang des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Jäger in ursächlichem Zusammenhang mit der Jagdausübung und in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Hunde während der Jagdausübung.
Die in der Jagd-Rechtsschutzversicherung und Jagd-Haftpflicht-Versicherung versicherten Hunde müssen identisch sein.
Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und / oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
b) Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ziff. 2.2)
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (Ziff. 2.3)
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (Ziff. 2.4)
- Straf-Rechtsschutz (Ziff. 2.5)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Ziff. 2.6)
- Wildschaden-Rechtsschutz (Ziff. 2.7)
Abweichend zu den Ziffern 2.3 und 2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen (vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren) vor der zuständigen deutschen Behörde.
Was bedeutet das konkret?
Der Jagd-Rechtsschutz unterstützt Jäger dabei, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn es einen Zusammenhang mit der Jagdausübung gibt – auch als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Jagdhunde. Der Versicherer wird tätig, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommen muss. Abgedeckt sind verschiedene Rechtsgebiete, von Schadenersatz über Verwaltungs- und Sozialgerichtsfragen bis hin zum Wildschaden. Für die Zucht von Tieren oder für gewerbliche und selbständige Tätigkeiten greift der Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wann greift der Jagd-Rechtsschutz?
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Jäger in ursächlichem Zusammenhang mit der Jagdausübung sowie in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Hunde während der Jagdausübung.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Wildschaden-Rechtsschutz.
Müssen die versicherten Hunde übereinstimmen?
Ja. Die in der Jagd-Rechtsschutzversicherung und der Jagd-Haftpflicht-Versicherung versicherten Hunde müssen identisch sein.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht – unabhängig von der Umsatzhöhe – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und / oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Was bedeutet die Subsidiärhaftung?
Der Versicherer erbringt die erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang nur, sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist.