Im Jagd-Rechtsschutz der Uelzener gilt der Rechtsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Darüber hinaus greift weltweit ein Schutz bis 30.000 € für den Schadenersatz-Rechtsschutz bei Aufenthalten von längstens sechs Wochen.
Örtlicher Geltungsbereich im Tarif Jagd-Rechtsschutz:
- Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
- Außerhalb des Geltungsbereiches nach Ziff. 6.1 (also weltweit) trägt der Versicherer nach Ziff. 5.1 die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsschutzfällen im Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1), die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.
Versicherungsverhältnis
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift grundsätzlich, wenn Ihre rechtlichen Interessen in Europa, in den Mittelmeer-Anliegerstaaten oder auf den Kanarischen Inseln beziehungsweise auf Madeira wahrgenommen werden und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Reisen Sie darüber hinaus in andere Teile der Welt, ist der Schutz auf den Schadenersatz-Rechtsschutz beschränkt und gilt nur für Fälle, die während eines kurzen Aufenthalts eintreten.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht der Rechtsschutz grundsätzlich?
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre.
Gilt der Rechtsschutz auch außerhalb dieses Gebietes?
Ja, außerhalb des Geltungsbereiches nach Ziff. 6.1 (also weltweit) trägt der Versicherer die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsschutzfällen im Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1), die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.
Bis zu welchem Betrag trägt der Versicherer die Kosten weltweit?
Weltweit trägt der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 €.
Wie lange darf der Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches dauern?
Der Schutz gilt für Rechtsschutzfälle, die während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.