Mit dem Spezial-Rechtsschutz für Mensch mit Tier der Uelzener werden die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang erbracht, sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zuständig ist. Der Tierhalter-Rechtsschutz deckt den Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer und Besitzer der namentlich benannten Tiere und umfasst unter anderem Schadenersatz-, Vertrags-, Steuer-, Verwaltungsgerichts-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz), sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist (Subsidiärhaftung).
Tierhalter-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer des namentlich benannten Tieres (der namentlich benannten Tiere).
Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und/oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
b) Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (Ziff. 2.1)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ziff. 2.2)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten in Bezug auf die private Tierhaltung (Ziff. 2.3)
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Bezug auf die private Tierhaltung (Ziff. 2.4)
- Straf-Rechtsschutz (Ziff. 2.5)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Ziff. 2.6)
Abweichend von Ziff. 2.2 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die ausschließlich die Unterbringung der versicherten Tiere zum Gegenstand haben, vom Versicherungsschutz umfasst.
Abweichend zu Nr. 2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen (vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren) vor der zuständigen deutschen Behörde.
c) - entfällt -
d) - entfällt -
- - entfällt -
Was bedeutet das konkret?
Die Uelzener übernimmt im Rahmen dieses Tarifs die notwendigen Leistungen, um Ihre rechtlichen Interessen als Tierhalter durchzusetzen – allerdings nur, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung dafür zuständig ist. Geschützt sind Sie als Halter, Eigentümer und Besitzer der namentlich benannten Tiere. Der Schutz greift bei privater Tierhaltung; rechtliche Auseinandersetzungen rund um Zucht oder eine gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Tätigkeit sind ausgenommen. Abgedeckt sind verschiedene Bereiche wie Schadenersatz, Verträge, Steuer- und Verwaltungsfragen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Tierhalter-Rechtsschutz versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer des namentlich benannten Tieres beziehungsweise der namentlich benannten Tiere.
Was bedeutet die Subsidiärhaftung?
Der Versicherer erbringt die erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang nur dann, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist.
Ist die Zucht von Tieren mitversichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht – unabhängig von der Umsatzhöhe – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und/oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Welche Rechtsschutz-Bereiche sind enthalten?
Enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz jeweils in Bezug auf die private Tierhaltung.
Sind Verträge zur Unterbringung der Tiere abgedeckt?
Ja. Abweichend von Ziff. 2.2 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die ausschließlich die Unterbringung der versicherten Tiere zum Gegenstand haben, vom Versicherungsschutz umfasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025