In der Tier-Lebensversicherung Pferd Premium der Uelzener sind bestimmte Leistungen von der Absicherung ausgenommen: Es gibt keinen Leistungsanspruch für den Tod infolge bekannter Mängel, für Erdbeben, Kriegsereignisse oder Kernenergie sowie für Schlachtung aus wirtschaftlichen Gründen. Auch die dauernde Unbrauchbarkeit ist nur mit dem entsprechenden Baustein versichert.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
- Mängeln und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen, die nach Beendigung des Vertrages auftreten;
- Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitlichen Eingriffen, Kriegsereignissen jeder Art, Kernenergie, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung.
Für die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd besteht kein Leistungsanspruch, sofern Sie nicht den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Für eine Schlachtung / Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Todesfall oder Wertverlust Ihres Pferdes ist von der Versicherung gedeckt. Bereits vorher bekannte Mängel, bestimmte Großereignisse wie Kriege oder Naturkatastrophen sowie eine Schlachtung aus wirtschaftlichen Gründen sind ausgeschlossen. Die dauernde Unbrauchbarkeit ist nur dann abgesichert, wenn Sie den passenden Zusatzbaustein gewählt haben.
Häufige Fragen
Ist der Tod durch bereits bekannte Krankheiten versichert?
Nein. Für Mängel und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, besteht kein Leistungsanspruch.
Ist die dauernde Unbrauchbarkeit meines Pferdes abgesichert?
Für die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Zahlt die Versicherung bei einer Schlachtung aus wirtschaftlichen Gründen?
Nein. Für eine Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Sind Todesfälle durch Krieg oder Naturkatastrophen gedeckt?
Nein. Tod infolge von Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitlichen Eingriffen, Kriegsereignissen jeder Art, Kernenergie, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung ist nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025