In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener übernimmt der Tarif Hundehalter-Haftpflicht die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Bei Sachschäden werden auf Wunsch auch Reparaturkosten über die gesetzliche Haftpflicht hinaus ersetzt – bis zu 10 %, höchstens 1.000 Euro.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Nachhaltiger Schadensersatz durch Reparatur:
Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Reparatur als nachhaltiger gegenüber einer Neuanschaffung angesehen. Der Versicherer ersetzt auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch die Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen, sofern sie entstanden sind und nachgewiesen werden.
Der Versicherungsnehmer ist insoweit nicht zur Schadenminderung nach B3-2.2.1 verpflichtet. Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und beträgt 10 % der berechtigten Schadensersatzverpflichtungen, höchstens 1.000 Euro.
Vollmacht des Versicherers:
- Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
- Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
- Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die Versicherung prüft zunächst, ob überhaupt eine Haftung besteht. Unberechtigte Forderungen wehrt sie für Sie ab, berechtigte Ansprüche gleicht sie aus. Kommt es zum Rechtsstreit, führt der Versicherer den Prozess in Ihrem Namen und trägt die Kosten. Bei Sachschäden kann statt einer Neuanschaffung eine Reparatur unterstützt werden, auch wenn die Kosten über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was leistet die Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann muss der Versicherer von einem Anspruch freistellen?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Werden bei Sachschäden auch Reparaturkosten über die gesetzliche Haftpflicht hinaus ersetzt?
Ja. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers ersetzt der Versicherer auch Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie entstanden sind und nachgewiesen werden. Diese Mehrleistung beträgt 10 % der berechtigten Schadensersatzverpflichtungen, höchstens 1.000 Euro.
Wer führt einen Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche?
Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Er führt den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Binden Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Versicherers?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025