Wer bei der Uelzener Tierhalterhaftpflicht einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlt und dies selbst zu vertreten hat, gerät ohne Mahnung in Verzug – und der Versicherer kann den dadurch entstandenen Verzugsschaden ersetzt verlangen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Verzug ohne Mahnung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Schadensersatz bei Verzug:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen laufenden Beitrag nicht pünktlich zahlt und dies selbst zu verantworten hat, ist automatisch im Zahlungsverzug – eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht erforderlich. Der Versicherer kann in einem solchen Fall den Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch die verspätete Zahlung entsteht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Verzug eine Mahnung?
Nein. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug.
Unter welcher Voraussetzung tritt der Verzug ein?
Der Verzug ohne Mahnung gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Was kann der Versicherer bei Verzug verlangen?
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Gilt die Regelung auch für den ersten Beitrag?
Die hier beschriebene Regelung bezieht sich auf die nicht rechtzeitige Zahlung eines Folgebeitrags.