Die Uelzener Hundehalter-Haftpflicht schützt die gesetzliche Haftpflicht als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Hundes und deckt unter anderem Schäden aus dem Deckakt, Flurschäden, tierische Ausscheidungen sowie Situationen ohne Leine oder Maulkorb ab. Wo die Grenzen liegen und was bei Jagdhunden gilt, erfahren Sie hier.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Hundes in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres.
Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen:
- Schäden aus dem Deckakt (gewollt / ungewollt);
- Flurschäden;
- tierischen Ausscheidungen;
- des Führens ohne Leine und / oder ohne Maulkorb;
- Schäden infolge der Teilnahme an Hundeschulen, Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
- Schäden aus der Verwendung des Hundes als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Nicht versichert:
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift für Sie als Halter des im Versicherungsschein genannten Hundes, wenn Sie im Alltag für einen Schaden haftbar gemacht werden. Dazu gehören typische Situationen rund um den Hund – etwa Schäden durch die Fortpflanzung, auf Feldern und Wiesen, durch Ausscheidungen oder wenn der Hund einmal ohne Leine oder Maulkorb unterwegs ist. Auch Aktivitäten wie Hundeschule, Rennen oder Turniere sind eingeschlossen. Ist Ihr Jagdhund bereits über eine Jagdhaftpflicht abgesichert, greift dieser Schutz dafür nicht.
Häufige Fragen
Welcher Hund ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Hundes in Verbindung mit der dort bezeichneten Nutzungsart des Tieres.
Sind Schäden gedeckt, wenn der Hund ohne Leine oder Maulkorb läuft?
Ja. Zur versicherten gesetzlichen Haftpflicht zählen unter anderem auch Schäden wegen des Führens ohne Leine und / oder ohne Maulkorb.
Ist die Teilnahme an Hundeschulen oder Turnieren versichert?
Ja. Versichert sind Schäden infolge der Teilnahme an Hundeschulen, Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu.
Sind Schäden aus dem Deckakt oder durch tierische Ausscheidungen abgedeckt?
Ja. Zur versicherten Haftpflicht zählen unter anderem Schäden aus dem Deckakt (gewollt / ungewollt), Flurschäden sowie Schäden durch tierische Ausscheidungen.
Gilt der Schutz auch für Jagdhunde?
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025