Bei der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener ist der Erst- oder Einmalbeitrag unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Erfahren Sie, was gilt, wenn Beginn und Vertragsschluss auseinanderfallen, ab wann der Versicherungsschutz startet und welche Frist bei Abweichungen vom Antrag greift.
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.
Versicherungsbeginn vor Vertragsschluss:
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Folge bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Abweichung vom Antrag:
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag soll ohne schuldhaftes Zögern gezahlt werden, sobald der im Versicherungsschein genannte Beginn erreicht ist. Beginnt der Vertrag rechnerisch schon vor seinem Abschluss, zählt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wer nicht rechtzeitig zahlt, sorgt dafür, dass der Schutz erst mit der veranlassten Zahlung anläuft. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, steht dafür mehr Zeit zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Erst- oder Einmalbeitrag zahlen?
Unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn – unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Was gilt, wenn der Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss liegt?
Dann ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Ab wann besteht Versicherungsschutz, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.