In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss eines Vertrags anzunehmen. Erfahren Sie außerdem, wann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren und wie sich die dreijährige Verjährungsfrist berechnet.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
B 4–4 Verjährung:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem:
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
B 4–5 Örtlich zuständiges Gericht
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie eine Prämie an den Versicherungsvertreter, gilt diese Zahlung grundsätzlich als wirksam beim Versicherer eingegangen, weil der Vertreter zur Annahme berechtigt gilt. Eine Einschränkung dieser Berechtigung müssen Sie nur beachten, wenn Sie davon wussten oder grob fahrlässig nichts davon wussten. Für Ansprüche aus dem Vertrag gilt außerdem eine dreijährige Verjährungsfrist; die Zeit, in der ein gemeldeter Anspruch beim Versicherer in Bearbeitung ist, wird dabei nicht mitgezählt.
Häufige Fragen
Darf der Versicherungsvertreter Zahlungen entgegennehmen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann muss ich eine Beschränkung der Vollmacht gegen mich gelten lassen?
Nur dann, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
In welcher Frist verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Wirkt sich die Bearbeitung eines gemeldeten Anspruchs auf die Frist aus?
Ja. Ist ein Anspruch bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Was gilt für die Verjährung im Übrigen?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025