In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener muss der Versicherungsnehmer bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Wer diese Pflichten kennt, sichert seinen Versicherungsschutz zuverlässig ab und vermeidet Nachteile im Schadensfall.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt Folgendes für Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, hat der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten – sogenannte Obliegenheiten – zu beachten. Diese gelten sowohl während des Schadensereignisses als auch danach. Sie dienen dazu, den Versicherungsschutz ordnungsgemäß in Anspruch nehmen zu können.
Häufige Fragen
Was sind Obliegenheiten in der Tierhalterhaftpflicht?
Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat.
Wann müssen die Obliegenheiten erfüllt werden?
Die Obliegenheiten sind bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen.
Wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen.
Welche konkreten Obliegenheiten gelten im Einzelnen?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk der Uelzener ab.