Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere mitversicherte Personen einbezogen, wobei der Versicherungsnehmer für die Verpflichtungen der versicherten Personen verantwortlich bleibt und Ansprüche der versicherten Personen untereinander nicht in gleicher Weise gedeckt sind.
Bei der Beaufsichtigung des Tieres kommt es darauf an, ob die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet wurde oder ob der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
Neben dem Versicherungsnehmer sind weitere Personen mitversichert.
Der Versicherungsnehmer ist für die versicherten Personen verantwortlich.
Zu berücksichtigen sind außerdem Ansprüche der versicherten Personen untereinander.
Was bedeutet das konkret?
In der Hundehaftpflicht sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen mitversichert. Für deren Verpflichtungen bleibt der Versicherungsnehmer verantwortlich. Eine Rolle spielt dabei, ob bei der Aufsicht über das Tier die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet wurde oder ob der Schaden auch trotz dieser Sorgfalt eingetreten wäre. Auch das Verhältnis der versicherten Personen untereinander wird berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer noch abgesichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind weitere Personen mitversichert.
Wer trägt die Verantwortung für die mitversicherten Personen?
Der Versicherungsnehmer ist für die versicherten Personen verantwortlich.
Worauf kommt es bei der Aufsicht über das Tier an?
Entscheidend ist, ob die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet wurde oder ob der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025