Die Uelzener Hundehaftpflicht greift, wenn während der Wirksamkeit der Versicherung ein Schadenereignis eintritt und der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Ob diesem Anspruch stattgegeben wird, ist dabei nicht entscheidend – zugleich sind bestimmte Formen des Schadensersatzes vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Versicherungsschutz besteht für ein Schadenereignis (Versicherungsfall), das während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ist und das dazu führt, dass der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Auf den Grund der Inanspruchnahme kommt es dabei nicht an.
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit es sich um folgende Ansprüche handelt:
- Schadensersatz statt der Leistung;
- wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn während der Laufzeit der Versicherung ein Schadenereignis eintritt und ein Dritter den Versicherungsnehmer auf Basis gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Ob die geltend gemachte Forderung berechtigt ist, spielt für das Vorliegen des Versicherungsfalls zunächst keine Rolle. Bestimmte Ansprüche sind allerdings ausgenommen, etwa Schadensersatz statt der Leistung oder Ansprüche wegen Nutzungsausfalls beziehungsweise ausbleibenden Erfolgs.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn während der Wirksamkeit der Versicherung ein Schadenereignis eintritt und der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Kommt es darauf an, ob der Anspruch berechtigt ist?
Nein, auf den Grund der Inanspruchnahme kommt es nicht an.
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung sowie Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025