Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener müssen Versicherungsnehmer angeforderte Angaben zur Beitragsregulierung innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung machen und auf Wunsch nachweisen; bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser einen Betragsunterschied verlangen, sofern den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft. Zudem gelten Regeln zur Beitragsangleichung, zum Wegfall versicherter Risiken, zum Mindestbeitrag und zu einem Schiedsgericht.
Die Beitragsregulierung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser einen Betragsunterschied verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Beim Wegfall versicherter Risiken wirkt dies jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Als Schadenzahlungen im Rahmen der Beitragsangleichung gelten auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Zahlungen. Der Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Risiken.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Angleichung wirksam werden sollte.
Die Vereinbarung eines Schiedsgerichts beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht, wenn das Schiedsgericht folgenden Mindestanforderungen entspricht:
- Das Schiedsgericht besteht aus mindestens drei Schiedsrichtern. Der Vorsitzende muss Jurist sein.
- Das Schiedsgericht entscheidet nach materiellem Recht und nicht lediglich nach billigem Ermessen. Ausgenommen ist der Fall eines Vergleichs, sofern dem Versicherer die Mitwirkung eingeräumt wird.
- In der Schiedsgerichtsvereinbarung müssen die entsprechenden Festlegungen getroffen sein.
- Die die Entscheidung tragenden Rechtsnormen sind anzugeben.
Der Versicherer wirkt an dem Schiedsgerichtsverfahren entsprechend seiner Mitwirkung an Verfahren des ordentlichen Rechtswegs mit.
Was bedeutet das konkret?
Wer zur Beitragsregulierung aufgefordert wird, muss seine Angaben innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung machen und auf Wunsch belegen. Sind die Angaben zum Nachteil des Versicherers falsch, kann dieser eine Nachzahlung verlangen – es sei denn, den Versicherungsnehmer trifft nachweislich kein Verschulden. Fällt ein versichertes Risiko weg, wirkt das erst ab Eingang der Mitteilung beim Versicherer, wobei der vereinbarte Mindestbeitrag bestehen bleibt. Bei einer Beitragsangleichung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen, und ein vereinbartes Schiedsgericht bleibt für den Versicherungsschutz unschädlich, wenn es die genannten Mindestanforderungen erfüllt.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich meine Angaben zur Beitragsregulierung machen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert bei falschen Angaben zu meinem Nachteil des Versicherers?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser den Betragsunterschied verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wirkt sich der Wegfall eines versicherten Risikos aus?
Der Wegfall wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Kann ich bei einer Beitragsangleichung kündigen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Angleichung wirksam werden sollte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025