Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener endet ein Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit automatisch, während sich ein Vertrag mit ein- oder dreijähriger Laufzeit fortsetzt, sofern er nicht gekündigt wird. Für Versicherungsnehmer und Versicherer gelten dabei unterschiedliche Kündigungsfristen, und auch der Wegfall des versicherten Interesses spielt für das Vertragsende eine Rolle.
Vertragsdauer
Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ist eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht gekündigt wird.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf kündigen. Danach kann er den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats kündigen.
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf kündigen. Danach kann er den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Wegfall des versicherten Interesses
Der Vertrag ist auch vom Wegfall des versicherten Interesses betroffen, sobald der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Läuft der Vertrag kürzer als ein Jahr, endet er von selbst, ohne dass jemand kündigen muss. Bei ein- oder dreijähriger Laufzeit läuft er dagegen weiter, solange keine Kündigung erfolgt. Der Versicherungsnehmer kann mit einem Monat Frist kündigen, der Versicherer mit drei Monaten Frist. Außerdem ist der Wegfall des versicherten Interesses für den Vertrag von Bedeutung, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Was passiert mit einem Vertrag, der kürzer als ein Jahr läuft?
Ein solcher Vertrag endet automatisch, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen, danach jederzeit mit einem Monat Frist zum Ablauf des jeweiligen Monats.
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Kündigung einhalten?
Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, danach jederzeit mit drei Monaten Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was gilt bei einer Laufzeit von einem oder drei Jahren?
Bei einer vereinbarten Laufzeit von 1 oder 3 Jahren besteht der Vertrag weiter fort, solange er nicht gekündigt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025