Die Hundehaftpflicht der Uelzener schützt den Versicherungsnehmer als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Hundes, und zwar in Verbindung mit der dort genannten Nutzungsart des Tieres – etwa bei ungewolltem Deckakt, tierischen Ausscheidungen, dem Führen mit oder ohne Maulkorb sowie bei Turnieren und deren Vorbereitung.
Versichert ist das Risiko des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Hundes. Der Versicherungsschutz besteht in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres.
Zum versicherten Hundehalterrisiko gehören unter anderem:
- ein ungewollter Deckakt
- tierische Ausscheidungen
- das Führen des Hundes mit oder ohne Maulkorb
- Turniere und die Vorbereitungen hierzu
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Rolle als Halter genau des Hundes, der im Versicherungsschein genannt ist. Maßgeblich ist dabei die im Versicherungsschein festgelegte Nutzungsart des Tieres. Der Schutz umfasst dabei auch bestimmte typische Situationen, etwa einen ungewollten Deckakt, tierische Ausscheidungen, das Führen mit oder ohne Maulkorb sowie Turniere samt Vorbereitung.
Häufige Fragen
Wer ist bei diesem Hundehalterrisiko versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter des Hundes, der im Versicherungsschein bezeichnet ist.
Wovon hängt der Umfang des Versicherungsschutzes ab?
Der Schutz besteht in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres.
Sind ungewollter Deckakt und Turniere mitversichert?
Ja, zum versicherten Risiko zählen unter anderem ein ungewollter Deckakt, tierische Ausscheidungen, das Führen mit oder ohne Maulkorb sowie Turniere und deren Vorbereitungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025