Die Uelzener Hundehaftpflicht springt mit ihrer Forderungsausfalldeckung ein, wenn ein Dritter einen Personen-, Sach- oder daraus entstehenden Schaden verursacht hat, die berechtigte Forderung gegen ihn aber nicht durchgesetzt werden konnte. Voraussetzung ist unter anderem eine Titulierung vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat.
Die Forderungsausfalldeckung betrifft den Fall, dass die Durchsetzung der Forderung gegen den in Anspruch genommenen Dritten gescheitert ist. Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Verpflichtung nicht nachkommen.
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Schaden zur Folge hat.
Leistungsvoraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die für den Versicherungsnehmer gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Dritte den Schaden nicht verursacht hat.
Die Forderung muss vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat tituliert sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie gegenüber einem Dritten eine berechtigte Forderung wegen eines Personen-, Sach- oder daraus entstandenen Schadens haben, dieser Dritte aber nicht zahlen kann und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist. Es müssen bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein, so wie sie auch für den Versicherungsnehmer gelten. Insbesondere besteht kein Schutz, wenn der Dritte den Schaden nicht verursacht hat, und die Forderung muss vor einem ordentlichen Gericht tituliert sein.
Häufige Fragen
Wann kommt die Forderungsausfalldeckung zum Tragen?
Sie kommt zum Tragen, wenn die Durchsetzung einer Forderung gegen den wegen des Schadenereignisses in Anspruch genommenen Dritten gescheitert ist.
Was gilt als Schadenereignis?
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Schaden zur Folge hat.
In welchem Fall besteht kein Versicherungsschutz?
Es müssen die für den Versicherungsnehmer geltenden Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Dritte den Schaden nicht verursacht hat.
Wo muss die Forderung tituliert sein?
Die Forderung muss vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat tituliert sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025