Bei der Uelzener Hundehaftpflicht beginnt der Versicherungsschutz erst dann, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt beziehungsweise die Zahlung veranlasst hat. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und im Schadenfall leistungsfrei sein, sofern der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat und rechtzeitig auf die Folgen hingewiesen wurde.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist dieser erste Zeitpunkt maßgeblich. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eintretenden Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift erst, wenn der erste oder einmalige Beitrag gezahlt beziehungsweise die Zahlung veranlasst ist. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist für einen vorher eintretenden Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Diese Folgen greifen nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat und zuvor entsprechend hingewiesen wurde.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz beim ersten Beitrag?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, nachdem die Zahlung des Beitrags veranlasst ist. Liegt der vereinbarte Beginn vor Vertragsschluss, ist dieser erste Zeitpunkt maßgeblich.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Zudem kann er für einen vor der Zahlung eintretenden Versicherungsfall leistungsfrei sein.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherer leistungsfrei?
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat und der Versicherer zuvor in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge aufmerksam gemacht hat.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025