Wer als geschädigter Hundehalter oder Hundehüter eine berechtigte Schadenersatzforderung gegen einen Dritten nicht durchsetzen kann, erhält bei der Uelzener in der Hundehaftpflicht über die Schadenersatzausfallversicherung Schutz, wobei sich der Umfang nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages richtet und auch vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Hundehalter oder hüter eingeschlossen ist.
Der Versicherungsnehmer erhält Versicherungsschutz für den Fall, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung durch einen Dritten geschädigt wird. Dieser Dritte handelt dabei in seiner Eigenschaft als Hundehalter oder Hundehüter (Schadenverursacher). Voraussetzung ist, dass die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Was bedeutet das konkret?
Die Schadenersatzausfallversicherung springt ein, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten als Hundehalter oder Hundehüter geschädigt wird, seine berechtigte Forderung gegen diesen Verursacher aber nicht durchsetzen kann. Wie weit dieser Schutz reicht, bestimmt sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages. Zusätzlich sind auch Fälle abgedeckt, in denen der Schadenverursacher als Hundehalter oder -hüter vorsätzlich gehandelt hat.
Häufige Fragen
Wann greift die Schadenersatzausfallversicherung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten als Hundehalter oder Hundehüter geschädigt wird und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Wonach richtet sich der Umfang der versicherten Ansprüche?
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Ist auch vorsätzliches Handeln des Schädigers abgedeckt?
Ja. Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025