In der Hundehaftpflicht der Uelzener gibt es klar benannte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht – etwa Ansprüche zwischen nahen Angehörigen, Schäden an geliehenen oder gepachteten Sachen, sowie Schäden durch Asbest, Gentechnik, energiereiche ionisierende Strahlen, Luft-, Raum- und Wasserfahrzeuge oder Datenverlust. Auch Kriegsereignisse und Eingriffe von hoher Hand zählen zu den ausgeschlossenen Risiken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die im Folgenden benannten Fälle.
Leistungen
Ausgeschlossen sind Schäden aus Erzeugnissen, die in den Verkehr gebracht wurden, oder aus Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die erbracht wurden.
Ausgeschlossen sind zudem folgende Ansprüche:
- des Versicherungsnehmers selbst oder der benannten Personen gegen die mitversicherten Personen,
- zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
- zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags.
Personen
Ausgeschlossen sind Ansprüche folgender Personen:
- Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
- Eltern und Kinder,
- Adoptiveltern und -kinder,
- Schwiegereltern und -kinder,
- Stiefeltern und -kinder,
- Geschwister sowie
- von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine entsprechende Person ist,
- von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
- von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist,
- von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag
Ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer oder ein Beauftragter des Versicherungsnehmers geleast, gepachtet oder geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge eines Mangels in der Herstellung, wenn der Versicherungsnehmer die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder Leistungen erbracht hat.
Asbest
Ausgeschlossen sind Schäden im Zusammenhang mit Asbest.
Gentechnik
Ausgeschlossen sind Schäden durch:
- gentechnische Arbeiten,
- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten,
- Erzeugnisse, die aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Ausgeschlossen sind ferner Persönlichkeitsverletzungen sowie Schäden aus Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot oder aus sonstigen Diskriminierungen.
Strahlen
Ausgeschlossen sind Schäden, die in Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen).
Ausgeschlossen sind Schäden, wenn der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Fahrzeugs in Anspruch genommen wird. Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Ausgeschlossen sind zudem folgende Fälle:
- wenn der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen wird,
- Schäden aus der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen, die zum Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren, sowie an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Wasserfahrzeuge
Ausgeschlossen sind Schäden, wenn der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen wird.
Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Daten
Ausgeschlossen sind Schäden aus:
- Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten.
Gemeingefahren und Krieg
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen.
Was bedeutet das konkret?
In diesem Abschnitt wird aufgelistet, welche Schäden von der Hundehaftpflicht nicht gedeckt sind. Dazu gehören unter anderem Ansprüche zwischen nahen Angehörigen oder zwischen mehreren Versicherten desselben Vertrags, Schäden an geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen sowie Schäden im Zusammenhang mit Asbest, Gentechnik oder ionisierenden Strahlen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch den Gebrauch von Fahrzeugen, Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen, fehlerhaft gespeicherte Daten sowie Schäden durch Krieg oder Maßnahmen von hoher Hand.
Häufige Fragen
Sind Schäden zwischen Familienangehörigen mitversichert?
Nein. Ansprüche von nahen Angehörigen wie Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern, Adoptiv-, Schwieger- und Stiefeltern und -kindern sowie Geschwistern gegen mitversicherte Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz für geliehene oder gepachtete Sachen?
Nein. Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer oder sein Beauftragter geleast, gepachtet oder geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind, sind ausgeschlossen.
Sind Schäden durch Krieg abgedeckt?
Nein. Schäden, die auf Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wann liegt kein 'Gebrauch' eines Fahrzeugs im Sinne dieser Ausschlüsse vor?
Kein Gebrauch liegt vor, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird. Dies gilt sinngemäß auch für Luft-, Raum- und Wasserfahrzeuge.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025