Wer bei der Uelzener Hundehaftpflicht im Schadenfall Leistungen erhalten möchte, muss bestimmte Obliegenheiten erfüllen: Jeder Versicherungsfall ist innerhalb einer Woche anzuzeigen, gerichtliche Ansprüche sind zu melden und erforderliche Rechtsbehelfe fristgerecht einzulegen. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer je nach Schwere des Verschuldens leistungsfrei werden.
Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls die folgenden Obliegenheiten zu erfüllen:
- Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn zunächst noch keine Ansprüche erhoben werden.
- Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht oder ein Prozess eingeleitet, ist dies zu beachten.
- Der Versicherungsnehmer muss die erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des Versicherers bedarf es dafür nicht.
- Der Versicherer beauftragt im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt.
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Obliegenheit, so kann der Versicherer leistungsfrei werden. Der Umfang der Leistungsfreiheit richtet sich nach der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers.
Der Versicherer ist nur dann leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform – zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief – auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt, gilt dies auch ohne einen solchen Hinweis.
Rechtsfolgen
Der Versicherer kann innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die entsprechende Rechtsfolge geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall muss der Versicherungsnehmer aktiv mitwirken: Er meldet den Versicherungsfall innerhalb einer Woche, informiert bei gerichtlichen Ansprüchen und legt nötige Rechtsbehelfe ein. Der Versicherer beauftragt in seinem Namen einen Rechtsanwalt. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern – abhängig davon, wie schwer das Verschulden wiegt und ob vorher in Textform darauf hingewiesen wurde.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Schaden bei der Hundehaftpflicht melden?
Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen – auch dann, wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben werden.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit nach dem Schadenfall verletze?
Der Versicherer kann leistungsfrei werden. Der Umfang richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Vollständige Leistungsfreiheit tritt in der Regel nur ein, wenn der Versicherer zuvor in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Muss ich selbst einen Anwalt beauftragen, wenn ich verklagt werde?
Nein, der Versicherer beauftragt im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Erforderliche Rechtsbehelfe müssen jedoch eingelegt werden, wofür es keiner Weisung des Versicherers bedarf.
Gilt der Textform-Hinweis auch bei arglistiger Verletzung?
Nein. Hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt, ist der vorherige Hinweis in Textform nicht erforderlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025