Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener kann eine Mehrfachversicherung wieder aufgehoben werden, wenn dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern abgesichert ist. Das Recht auf Aufhebung ist allerdings an eine Frist von einem Monat ab Kenntnis gebunden – wird sie versäumt, entfällt der Anspruch.
Es besteht eine Mehrfachversicherung, wenn dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist.
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer daran mitgewirkt hat, gilt eine besondere Regelung zur Aufhebung.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko bei mehr als einem Versicherer abgesichert ist. Ist eine solche Doppelabsicherung ohne Zutun des Versicherungsnehmers entstanden, kann er sie aufheben lassen. Dafür hat er jedoch nur einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Moment, in dem er von der Mehrfachversicherung erfährt. Danach ist das Recht auf Aufhebung nicht mehr durchsetzbar.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung besteht, wenn dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung einer Mehrfachversicherung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab welchem Zeitpunkt läuft die Monatsfrist?
Die Frist beginnt, sobald der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt. Maßgeblich für die rechtzeitige Geltendmachung ist, dass die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025