Welche Vollmacht ein Versicherungsvertreter der Uelzener in der Hundehaftpflicht hat, zeigt sich unter anderem beim Abschluss und Widerruf eines Versicherungsvertrags sowie bei Zahlungen an den Versicherungsvertreter im Zusammenhang mit der Vermittlung, wobei der Textabschnitt hierzu nur bruchstückhaft vorliegt.
Der Versicherungsvertreter ist unter anderem bevollmächtigt für:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags
Ferner werden genannt:
- Zahlungen an den Versicherungsvertreter
- Angelegenheiten des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der Vermittlung
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter besitzt eine Vollmacht, die sich unter anderem auf den Abschluss und den Widerruf eines Versicherungsvertrags erstreckt. Auch Zahlungen an den Versicherungsvertreter sowie Vorgänge im Zusammenhang mit der Vermittlung werden erwähnt. Der vorliegende Text ist an dieser Stelle nur lückenhaft wiedergegeben.
Häufige Fragen
Darf der Versicherungsvertreter einen Vertrag abschließen oder widerrufen?
Ja, der Versicherungsvertreter ist unter anderem für den Abschluss beziehungsweise den Widerruf eines Versicherungsvertrags bevollmächtigt.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Der Abschnitt nennt Zahlungen an den Versicherungsvertreter als Teil seiner Vollmacht. Nähere Einzelheiten dazu gehen aus dem vorliegenden Text nicht hervor.
Worauf bezieht sich die Vollmacht des Versicherungsvertreters noch?
Genannt werden zudem Angelegenheiten des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der Vermittlung. Weitere Details ergeben sich aus dem vorliegenden Abschnitt nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025