Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener greift die Forderungsausfalldeckung, wenn eine versicherte Person einen berechtigten Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten hat, dieser jedoch nicht zahlen kann. Der Versicherer leistet dabei erst ab einem vereinbarten Freiteil und nicht in bestimmten Fällen, etwa wenn Ansprüche nicht rechtzeitig eingelegt wurden oder mit Krieg, Aufruhr, Streik oder Erdbeben zusammenhängen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die im Vertrag beschriebenen Fälle.
Es gilt eine Integralfranchise in Euro. Bei Vereinbarung einer Integralfranchise leistet der Versicherer erst, wenn ein Schaden den vertraglich vereinbarten Freiteil übersteigt.
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere in folgenden Fällen:
- wenn Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
- wenn es sich um den Restanspruch der versicherten Person aus diesem Versicherungsvertrag handelt;
- wenn die Ansprüche im Zusammenhang mit Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn eine versicherte Person einen Schadenersatzanspruch hat, dieser aber nicht durchgesetzt werden kann. Ist eine Integralfranchise vereinbart, zahlt der Versicherer nur, wenn der Schaden den festgelegten Freiteil überschreitet. In bestimmten Situationen besteht jedoch kein Schutz – etwa wenn Ansprüche zu spät geltend gemacht wurden oder wenn sie mit Ereignissen wie Krieg, Aufruhr, Streik oder Erdbeben zusammenhängen.
Häufige Fragen
Ab wann leistet der Versicherer bei einer vereinbarten Integralfranchise?
Bei einer vereinbarten Integralfranchise leistet der Versicherer erst dann, wenn der Schaden den vertraglich festgelegten Freiteil übersteigt.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht unter anderem, wenn Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden, wenn es sich um den Restanspruch aus diesem Vertrag handelt oder wenn die Ansprüche mit Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben zusammenhängen.
Sind Schäden im Zusammenhang mit Streik oder Erdbeben abgedeckt?
Nein. Ansprüche, die im Zusammenhang mit Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025