Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener muss der Versicherungsnehmer beim vereinbarten Lastschriftverfahren dafür sorgen, dass zum Einzugszeitpunkt genügend Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Scheitert eine Lastschrift und muss der Versicherer sie in Textform anfordern, gelten besondere Regeln – etwa rund um das SEPA-Lastschriftmandat und die Zahlungsaufforderung per E-Mail, Fax oder Brief.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Die Textform umfasst zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug gilt das SEPA-Lastschriftmandat in Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag per Lastschrift eingezogen wird, muss der Versicherungsnehmer selbst dafür sorgen, dass sein Konto ausreichend gedeckt ist. Fordert der Versicherer in Textform – etwa per E-Mail, Fax oder Brief – zur Zahlung auf und wird diese daraufhin geleistet, gilt sie als rechtzeitig. Für den Fall eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs sind zusätzliche Regelungen zum SEPA-Lastschriftmandat vorgesehen.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart ist, muss der Versicherungsnehmer für eine ausreichende Deckung seines Kontos sorgen.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
In welcher Form kann der Versicherer zur Zahlung auffordern?
Der Versicherer kann die Zahlungsaufforderung in Textform abgeben, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025