Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener steht dem Versicherer bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur der Beitrag für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Sonderregelungen gelten unter anderem beim Widerruf, bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie beim Fehlen oder Wegfall des versicherten Interesses.
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Interesse
- Der Versicherer weist auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin. Der Versicherungsnehmer stimmt zu, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
- Der für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlte Beitrag ist zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
- Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
- Wird der Vertrag durch Anfechtung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
- Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht, oder fällt das Interesse weg, so kann der Versicherer den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem er vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
- Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, darf der Versicherer grundsätzlich nur den Beitragsanteil für die Zeit behalten, in der der Versicherungsschutz tatsächlich bestand. Für Sonderfälle gelten eigene Regeln: etwa beim Widerruf, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, bei einer Anfechtung sowie dann, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht oder wegfällt. Je nach Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu einem bestimmten Stichtag zu oder ein bereits gezahlter Beitrag ist zu erstatten.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Grundsätzlich steht dem Versicherer nur der Beitrag für den Zeitraum zu, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Der übrige Anteil wird also nicht für die Zeit ohne Schutz beansprucht.
Wird der Beitrag erstattet, wenn ich widerrufe?
Der für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlte Beitrag ist zu erstatten. Das gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsnehmer bereits Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Was passiert, wenn der Vertrag angefochten wird?
Wird der Vertrag durch Anfechtung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse nicht besteht oder wegfällt?
In diesem Fall kann der Versicherer den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem er vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025