Bei der Uelzener Hundehaftpflicht muss der Versicherungsnehmer bis zum Vertragsschluss alle in Textform gestellten Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten, damit der Versicherungsschutz vollständig greift. Wer erhebliche Gefahrumstände verschweigt oder falsch angibt, riskiert je nach Verschulden Kündigung, geänderte Bedingungen, Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags durch den Versicherer.
Der vorliegende Text ist nur bruchstückhaft und lückenhaft überliefert. Sinngetreu und ohne Erfindungen lassen sich aus den vorhandenen Textteilen folgende Punkte wiedergeben:
Der Versicherer stellt seine Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform.
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so kommt es bei der Anwendung von Absatz 1 sowohl auf die Kenntnis als auch auf die Arglist des Vertreters an.
Ein Recht des Versicherers besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag geschlossen hätte.
In diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeige nicht gemacht hat.
Erfolgte die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wird der Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen für die laufende Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers geltend machen. Anzugebende Umstände sind innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung anzugeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem entsprechenden Zeitpunkt.
Die Rechte des Versicherers stehen ihm nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel E-Mail) hierauf hingewiesen hat.
Ausschluss von Rechten des Versicherers
Der Versicherer kann sich auf ein Recht wegen unrichtiger Anzeige oder eines nicht angezeigten Gefahrumstands nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Anfechtung
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen. Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Vertrag zustande kommt, müssen alle vom Versicherer in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird ein wichtiger Umstand nicht oder falsch angegeben, kann der Versicherer je nach Verschulden reagieren – etwa mit Kündigung, mit einer Anpassung der Bedingungen oder mit einer Anfechtung bei arglistiger Täuschung. Diese Rechte gelten nur, wenn der Versicherungsnehmer vorher gesondert in Textform darauf hingewiesen wurde, und sie entfallen, wenn der Versicherer den betreffenden Umstand bereits kannte.
Häufige Fragen
In welcher Form muss der Versicherungsnehmer die Fragen beantworten?
Der Versicherer stellt seine Fragen in Textform, und der Versicherungsnehmer muss diese entsprechend beantworten.
Was gilt, wenn ein Vertreter den Vertrag abschließt?
Wird der Vertrag durch einen Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, kommt es auf die Kenntnis und die Arglist des Vertreters an.
Wann kann sich der Versicherer nicht auf sein Recht berufen?
Der Versicherer kann sich nicht auf sein Recht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige selbst bereits kannte.
Bleibt das Anfechtungsrecht bei arglistiger Täuschung bestehen?
Ja, das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025