Wer bei der Uelzener eine Hundehaftpflicht als Hundeausbilder abschließt, ist mit seiner gesetzlichen Haftpflicht abgesichert – und zwar entweder als angestellter Hundeausbilder oder als freiberuflicher Hundeausbilder, jeweils einschließlich vier Hilfspersonen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als:
- angestellter Hundeausbilder inklusive 4 Hilfspersonen oder
- freiberuflicher Hundeausbilder inklusive 4 Hilfspersonen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Tätigkeit als Hundeausbilder. Abgedeckt ist dabei entweder die Tätigkeit als angestellter oder als freiberuflicher Hundeausbilder. In beiden Fällen sind zusätzlich vier Hilfspersonen mitversichert.
Häufige Fragen
Wer ist als Hundeausbilder über diese Haftpflicht abgesichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer als angestellter Hundeausbilder oder als freiberuflicher Hundeausbilder – jeweils einschließlich vier Hilfspersonen.
Sind auch Mitarbeiter oder Helfer mitversichert?
Ja, in beiden Varianten sind jeweils vier Hilfspersonen in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für freiberufliche Tätigkeit?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht ist sowohl für die angestellte als auch für die freiberufliche Tätigkeit als Hundeausbilder versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Hundeausbilder 2018