Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener sind unter anderem die Ausbildung von Hunden in Theorie und Praxis, Veranstaltungen und Ausflüge, der Einsatz von Übungsgeräten sowie Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr mitversichert. Ebenso abgedeckt sind der Verlust fremder Schlüssel bis 70.000 Euro, Schäden an auszubildenden Hunden und ein Nebenerwerbsverkauf bis zu einem Jahresumsatz von 10.000 Euro.
Mitversichert ist beziehungsweise sind:
- die Ausbildung in Theorie und Praxis
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen sowie die damit verbundenen Aufenthalte in Herbergen
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
Mitversichert ist außerdem abweichend die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen, die im Ausland vorkommen, bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben:
- Versicherungsfälle, die in den USA, in US-Territorien oder in Kanada geltend gemacht werden
- Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages
Die Leistung des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt zu dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Mitversichert ist der Verlust fremder Schlüssel. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt hierbei 70.000,00 € je Schadenereignis.
Mitversichert sind Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder seines Betriebspersonals. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt je Tarifierung:
- 1.000,00 €
- 2.000,00 €
- 3.000,00 €
Dieser Betrag gilt je Hund und maximal 10.000,00 € je Schadenereignis.
Mitversichert ist der Nebenerwerbsverkauf (zum Beispiel Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Tätigkeit sind auch die Ausbildung von Hunden, Veranstaltungen, Ausflüge samt Herbergsaufenthalten und der Einsatz von Übungsgeräten mitversichert. Auch Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr, der Verlust fremder Schlüssel, Schäden an auszubildenden Hunden und ein Nebenerwerbsverkauf sind abgedeckt – jeweils bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Für das Ausland gelten dabei Ausschlüsse für USA, US-Territorien und Kanada sowie für Entschädigungen mit Strafcharakter, und die Produkthaftpflicht ist beim Nebenerwerbsverkauf nicht versichert.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten im Ausland?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben jedoch Versicherungsfälle, die in den USA, in US-Territorien oder in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter wie punitive und exemplary damages.
Bis zu welchem Betrag ist der Verlust fremder Schlüssel abgedeckt?
Der Verlust fremder Schlüssel ist mitversichert. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt dabei 70.000,00 € je Schadenereignis.
Sind Schäden an den auszubildenden Hunden mitversichert?
Ja, Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder seines Betriebspersonals sind mitversichert. Je nach Tarifierung beträgt die Höchstersatzleistung 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € je Hund und maximal 10.000,00 € je Schadenereignis.
Ist ein Nebenerwerbsverkauf abgedeckt?
Ja, der Nebenerwerbsverkauf, zum Beispiel von Hundezubehör oder Katzenfutter, ist bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 € mitversichert. Nicht versichert ist dabei die Produkthaftpflicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Hundeausbilder 2018