Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener können Erklärungen und Anzeigen in Textform abgegeben werden, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief, sofern nicht das Gesetz die Schriftform oder der Vertrag etwas anderes verlangt; zudem regelt der Abschnitt, was bei einer nicht angezeigten Anschriftenänderung oder Verlegung der gewerblichen Niederlassung gilt.
Erklärungen und Anzeigen sind in Textform abzugeben. Dazu zählen zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
Bei einer Anschriftenänderung, die dem Versicherer nicht mitgeteilt wurde, genügt für eine dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugebende Erklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, so findet die Regelung zur nicht angezeigten Anschriftenänderung bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung entsprechende Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer können in der Regel formlos in Textform erfolgen, also etwa per E-Mail, Fax oder Brief. Nur wenn das Gesetz die Schriftform verlangt oder der Vertrag etwas anderes festlegt, gilt diese Erleichterung nicht. Teilt der Versicherungsnehmer eine geänderte Anschrift nicht mit, reicht es aus, dass der Versicherer eine Erklärung als eingeschriebenen Brief an die zuletzt bekannte Adresse sendet. Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn eine gewerbliche Niederlassung verlegt und dies nicht angezeigt wurde.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Mitteilungen an den Versicherer schicken?
Erklärungen und Anzeigen sind in Textform abzugeben, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Anders ist es nur, wenn das Gesetz die Schriftform vorschreibt oder der Vertrag etwas anderes bestimmt.
Was passiert, wenn ich meine Adressänderung nicht mitteile?
Dann genügt für eine an den Versicherungsnehmer zu richtende Erklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Gilt die Regelung auch für einen gewerblichen Standort?
Ja. Wurde die Versicherung unter der Anschrift des Gewerbebetriebs abgeschlossen, gilt bei einer nicht angezeigten Verlegung der gewerblichen Niederlassung dieselbe Regelung entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025