Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener können Dritte aus dem Versicherungsvertrag keine eigenen Rechte ableiten – Ansprüche gegenüber dem Versicherer stehen ihnen aus diesem Vertrag nicht unmittelbar zu.
Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag begründet ausschließlich Rechte für die daran beteiligten Parteien. Eine dritte Person, die nicht Vertragspartner ist, kann sich also nicht auf diesen Vertrag berufen, um eigene Ansprüche geltend zu machen.
Häufige Fragen
Kann eine geschädigte dritte Person direkt Ansprüche aus dem Vertrag stellen?
Nein. Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Gilt der Vertrag auch zugunsten von Personen, die nicht Vertragspartei sind?
Aus dem Vertrag ergeben sich für Dritte keine eigenen Rechte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025