Bei der Hundehaftpflicht der Uelzener sind Personenschäden und Sachschäden der versicherten Person abgesichert, für die der Schadenverursacher nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Personenschäden umfassen die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen, Sachschäden die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Versichert sind Personenschäden oder Sachschäden der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Dabei gilt:
- Personenschäden sind die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
- Sachschäden sind die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift bei Schäden an Personen und an Sachen, sofern der Schadenverursacher gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Zu den Personenschäden zählen die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen. Zu den Sachschäden gehören die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Häufige Fragen
Welche Arten von Schäden sind abgesichert?
Versichert sind Personenschäden sowie Sachschäden der versicherten Person.
Was zählt als Personenschaden?
Als Personenschaden gilt die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Was gilt als Sachschaden?
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Unter welcher Voraussetzung besteht Versicherungsschutz für einen Schaden?
Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025