Bei Uelzener gilt: das nicht gewerbsmäßige Hüten des versicherten Hundes ist abgesichert, ebenso Schäden am Tierhüter durch den Hund, beispielsweise Bissverletzungen.
- Nicht gewerbsmäßiges Hüten des versicherten Hundes: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden am Tierhüter durch den versicherten Hund, z. B. Bissschäden: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand den Hund vorübergehend und nicht gewerbsmäßig betreut, ist dieser Tierhüter mitversichert. Auch Schäden, die der Hund dem Tierhüter selbst zufügt, wie zum Beispiel Bissverletzungen, sind abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist eine private Betreuung des Hundes versichert?
Ja, das nicht gewerbsmäßige Hüten des versicherten Hundes ist mitversichert.
Was gilt, wenn der Hund den Tierhüter verletzt?
Schäden am Tierhüter durch den versicherten Hund, etwa Bissschäden, sind abgedeckt.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung 2025