Schäden durch Abwässer sind in der Pferdehaftpflicht der Uelzener mitversichert: Der Versicherer übernimmt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für solche Schäden, wobei bei Sachschäden ausschließlich Schäden durch häusliche Abwässer eingeschlossen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dieser Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer einen Schaden durch Abwässer, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür abgedeckt. Bei Sachschäden greift dieser Schutz jedoch nur, wenn es sich um häusliche Abwässer handelt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Welche Einschränkung gilt bei Sachschäden durch Abwässer?
Bei Sachschäden besteht der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Wessen Haftpflicht ist bei Abwasserschäden versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025