Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Fohlen von der Geburt an bis zum vollendeten 24. Lebensmonat abgesichert, sofern die Fohlen sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Fohlen. Der Versicherungsschutz gilt ab der Geburt bis zum vollendeten 24. Lebensmonat.
Voraussetzung ist, dass die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers sind.
Was bedeutet das konkret?
Fohlen sind über die Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert, wenn er sie hält. Der Schutz beginnt mit der Geburt und läuft bis zum Ende des 24. Lebensmonats. Damit der Versicherungsschutz greift, müssen sich die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Häufige Fragen
Ab wann sind Fohlen mitversichert?
Der Versicherungsschutz für Fohlen besteht ab der Geburt.
Wie lange gilt der Schutz für ein Fohlen?
Er gilt bis zum vollendeten 24. Lebensmonat des Fohlens.
Welche Bedingung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Fohlen müssen sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025