In der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Ansprüche wegen Schäden nicht versichert, wenn diese auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückgehen – solche Schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Asbest verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt auch, wenn asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse die Ursache sind. Für Ansprüche aus solchen Schäden leistet der Versicherer nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Asbest über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für asbesthaltige Substanzen und Erzeugnisse?
Ja. Der Ausschluss erfasst Schäden, die auf Asbest sowie auf asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückgehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025